...wie geht das?

Antragstellung
Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins zu stellen. Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag auf Erteilung des Wahlscheins und damit auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeinde – Verwaltung, Rummelstr.15 gestellt werden.
Die Beantragung ist frühestens ab Mitte April möglich, der genaue Termin folgt.

Die Beantragung erfolgt schriftlich oder mündlich. Telefax oder E-Mail können ebenfalls verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist dagegen nicht erlaubt!

Wahlscheine und damit die Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, wenn z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann oder wenn das Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr beantragt werden.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge durch die Wahlausschüsse und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.

Briefwahlunterlagen
Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

# Einen Wahlschein, der die Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert.

# Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was der Briefwähler für die konkrete Stimmabgabe zu tun hat. Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.

# Einen amtlichen Stimmzettel und daneben einen Wahlumschlag, in den der gekennzeichnete Stimmzettel gesteckt wird.

# Einen Wahlbriefumschlag, der für den Transport der Briefwahlunterlagen verwendet wird.

Ich bin Ihnen bei der Briefwahl gerne behilflich,
rufen Sie mich (06374-1552) an oder Anfrage per mail.